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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf stundenbasierte Webentwicklung, Festpreispakete, Wartung, Software-Engineering und Beratung, die von Aleksandra Hola (nachfolgend «die Entwicklerin») erbracht werden. Durch die Beauftragung eines Projekts, die Annahme eines Angebots oder die Zahlung einer Vorauszahlung/Rechnung anerkennt der Kunde diese Bedingungen und stimmt ihnen zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

Aufwandschätzung: Projektschätzungen basieren auf einer ersten Analyse und den vom Kunden bereitgestellten Anforderungen. Schätzungen sind 30 Tage gültig.

Zustandekommen: Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt (E-Mail genügt) und die Entwicklerin die erforderliche Anzahlung erhält.

Variabler Umfang (stundenbasiert): Da die Entwicklerin auf Stundenbasis arbeitet, sind Schätzungen fachliche Richtwerte. Zeichnet sich ab, dass die Arbeit mehr Stunden als geschätzt erfordert, teilt die Entwicklerin dies dem Kunden umgehend zur Genehmigung mit, bevor sie fortfährt.

Festpreisprojekte / Pakete: Für klar definierte Leistungsumfänge oder Servicepakete kann ein Festpreis vereinbart werden. Diese sind zu 100 % im Voraus zahlbar, sofern nicht schriftlich ein individueller Meilensteinplan vereinbart wird.

3. Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungsstellung bei Stundenprojekten:

  • Anzahlung: 30–50 % der Projektsumme sind vor Arbeitsbeginn fällig.
  • Zwischenzahlung: Bei langfristigen Projekten stellt die Entwicklerin die geleisteten Stunden zweiwöchentlich in Rechnung.
  • Schlusszahlung: Der Restbetrag ist bei Projektabschluss vor dem Livegang fällig.

Rechnungsstellung bei Jahreswartung: Wiederkehrende Wartung wird zu einem festen Jahrespreis abgerechnet, zahlbar zu 100 % im Voraus. Die Servicezeit beginnt mit Zahlungseingang.

Fälligkeit: Alle Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Zahlungsverzug: Wird eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Die Entwicklerin ist berechtigt, 5 % gesetzliche Verzugszinsen pro Jahr zu verlangen.

Aussetzung der Leistung: Bei Zahlungsverzug behält sich die Entwicklerin das Recht vor, sämtliche laufenden Arbeiten (einschliesslich Wartungsdienstleistungen) bis zum vollständigen Zahlungseingang sofort einzustellen. Die Entwicklerin haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einer solchen Aussetzung entstehen.

4. Kosten und Lizenzen Dritter

Direkte Verträge: Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner für Dienstleistungen Dritter (z. B. Webhosting, Domainregistrierung, SSL-Zertifikate).

Softwarelizenzen: Die Kosten für Premium-Plugins, Themes oder Softwarelizenzen (z. B. WP Rocket, ACF) trägt der Kunde. Die Entwicklerin unterstützt bei der Einrichtung, die Lizenzen müssen jedoch auf den Namen des Kunden registriert sein, um die Kontinuität des Eigentums sicherzustellen.

5. Geistiges Eigentum und Rechteübertragung

Eigentumsvorbehalt: Sämtlicher Quellcode, Designs und Arbeitsergebnisse bleiben ausschliessliches Eigentum der Entwicklerin, bis alle projektbezogenen Rechnungen (und allfällige offene Wartungssaldi) vollständig bezahlt sind.

Deployment: Die Migration des Projekts in die Live-Serverumgebung des Kunden («Deployment») erfolgt erst nach bestätigter Schlusszahlung.

Übertragung der Nutzungsrechte: Nach vollständiger Zahlung wird dem Kunden ein nicht-exklusives, unbefristetes Recht zur Nutzung der Arbeit für den vorgesehenen Zweck eingeräumt. Die Entwicklerin behält sich das Recht vor, die Arbeit für Portfolio- und Werbezwecke zu nutzen.

6. Abnahme und Gewährleistung (Bugs)

Staging-Prüfung: Die Entwicklerin stellt dem Kunden eine Staging-/Testumgebung zur Verfügung. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, die Arbeit zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Arbeit als rechtsgültig abgenommen.

Bug-Gewährleistung: Für kritische funktionale Mängel (Bugs), die innert 30 Tagen nach dem Livegang gemeldet werden, leistet die Entwicklerin einmalig eine kostenlose Behebung.

Wartung: Anfragen nach Ablauf der 30-tägigen Gewährleistungsfrist oder kosmetische/funktionale Änderungen, die nach der 14-tägigen Staging-Prüfung angefragt werden, gelten als «Wartung». Diese werden zum üblichen Stundensatz abgerechnet oder sind durch einen aktiven Wartungsplan abgedeckt.

7. Mitwirkung, Dauer und Rücktritt

Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde hat alle erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten und Rückmeldungen rechtzeitig bereitzustellen.

Wartungsdauer: Jahreswartungsverträge sind 12 Monate gültig und verlängern sich nicht automatisch.

Rücktrittsrecht: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verweigert er die Zahlung für zuvor genehmigte Arbeiten, behält sich die Entwicklerin das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis zum Rücktrittsdatum erbrachten Arbeiten bleiben abrechenbar.

8. Haftung

Die Entwicklerin haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Rahmen des Schweizer Rechts ausgeschlossen. Die Entwicklerin haftet nicht für Probleme, die durch Hosting Dritter oder Software-Updates verursacht werden.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen dem Schweizer Recht (insbesondere dem Obligationenrecht).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Wohnsitz der Entwicklerin, Zürich, Schweiz.